Wer schulpflichtige Kinder hat, ist an die Ferien gebunden. Das heißt aber nicht, dass alle Termine gleich sind – zwischen den Bundesländern und innerhalb der Ferienzeiträume gibt es deutliche Unterschiede in der Auslastung.

Warum die Bundesländer entscheidend sind

Die Sommerferien der sechzehn Bundesländer sind gestaffelt und rotieren über die Jahre. Für einen Platz in Sachsen-Anhalt heißt das: Voll wird es, wenn die eigenen Ferien und die der benachbarten Länder – Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Sachsen – überlappen. Wer aus einem Land kommt, dessen Ferien früher oder später liegen, kann die Randwochen nutzen, in denen deutlich weniger los ist. Die aktuellen Termine stehen bei den Kultusministerien der Länder; hier gehören sie nicht hin, weil sie jedes Jahr wechseln.

Die vier ruhigen Fenster

  1. Die erste Maihälfte. Nach dem Saisonstart, vor den Feiertagswochenenden. Warm genug zum Zelten, leer genug für freie Stellplatzwahl.
  2. Die zweite Junihälfte. In vielen Ländern haben die Sommerferien noch nicht begonnen; das Wetter ist meist schon sommerlich.
  3. Die erste Septemberhälfte. Der Klassiker für Familien mit Kindern unter sechs, siehe Camping im Herbst mit Kindern.
  4. Brückentage außerhalb der Feiertagsblöcke. Ein Donnerstag-Feiertag mit angehängtem Freitag füllt die Plätze; ein einzelner Urlaubstag mitten in der Woche tut es nicht.

Die vollen Zeiten

Am dichtesten belegt sind die verlängerten Wochenenden im Frühjahr – dazu steht mehr im Beitrag Himmelfahrt und Pfingsten – sowie die mittleren Sommerferienwochen, in denen sich mehrere Bundesländer überschneiden. Wer in dieser Zeit fährt, bucht früh und akzeptiert, dass die Stellplatzwahl eingeschränkt ist.

Was man mit Vorschulkindern anders machen kann

Solange kein Kind schulpflichtig ist, entfällt die Bindung an die Ferien vollständig. Das ist der größte planerische Vorteil dieser Jahre und wird selten ausgenutzt. Eine Woche Ende Mai oder Mitte September unterscheidet sich von derselben Woche im Juli nicht nur im Preis, sondern in der ganzen Atmosphäre des Platzes.

Die Grenze

Ferien schwänzen ist keine Option: Die Schulpflicht ist Landesrecht, Beurlaubungen sind an Voraussetzungen gebunden, und unmittelbar vor oder nach den Ferien werden sie in der Regel nicht erteilt. Wer eine Beurlaubung braucht, fragt bei der Schule an – nicht beim Campingplatz.

Woher wir das wissen

Der Unterschied zwischen einem Platz in den überlappenden Ferienwochen und einem Platz zwei Wochen davor ist an einem einzigen Punkt ablesbar: an der Wartezeit im Sanitärgebäude morgens um acht. Alles andere folgt daraus.