Kurz-Fakten
- Anmeldung an der Rezeption ist der Regelfall, oft mit Eintrag oder Ausweis
- Kurzer Besuch bleibt vielerorts frei, längerer Aufenthalt wird berechnet
- Fahrzeuge von Besuchern parken meist außerhalb der Schranke
- Die Platzordnung gilt für Besucher unverändert – der Gastgeber bleibt ansprechbar
- Angebote wie Animation oder Erlebnis-Pass sind häufig Übernachtungsgästen vorbehalten
Bedeutung in der Praxis
Die Regel wirkt kleinlich und hat einen einfachen Grund. Ein Campingplatz kalkuliert Wasser, Abwasser, Reinigungsintervalle und Müllentsorgung nach Gästezahlen. Wenn an einem Sonntag zu jedem zweiten Stellplatz Besuch kommt, verdoppelt sich die Last an den Sanitäranlagen, ohne dass dem etwas gegenübersteht. Die Tagesgebühr bildet das ab.
Praktisch heißt das: Besuch vorher anmelden, nicht nachträglich. Wer weiß, dass am Wochenende Verwandte kommen, sagt bei der Anreise Bescheid – dann ist die Frage geklärt, bevor sie unangenehm wird. Beim Familien-Campingplatz Bertingen ist es so geregelt, dass kurzer Besuch frei bleibt und erst ein längerer Aufenthalt berechnet wird.
Der zweite Punkt betrifft Angebote. Animation, Erlebnis-Pass und im Preis enthaltene Aktivitäten sind häufig an die Übernachtung gebunden. Kinder von Besuchern können deshalb nicht selbstverständlich mitmachen – auch das klärt eine Frage an der Rezeption im Voraus.