Kurz-Fakten

  • Offenes Feuer ist auf Campingplätzen üblicherweise auf gekennzeichnete Stellen beschränkt
  • Das Verbot auf dem Stellplatz gilt vielerorts ausdrücklich auch für Feuerschalen und funkenarme Geräte
  • Die Waldbrandgefahrenstufe kann Feuer und Kohlegrills kurzfristig ganz untersagen
  • Gas- und Elektrogrills sind davon in der Regel nicht betroffen
  • Ein Feuer bleibt bis zum vollständigen Erlöschen beaufsichtigt – Glut hält länger, als sie aussieht

Bedeutung in der Praxis

Der häufigste Irrtum betrifft die Feuerschale. Viele halten sie für die erlaubte Variante des Lagerfeuers auf dem eigenen Platz. Auf vielen Campingplätzen ist genau das untersagt – nicht aus Strenge, sondern weil die Genehmigung des Platzes offenes Feuer nur an den dafür ausgewiesenen Stellen abdeckt. Beim Familien-Campingplatz Bertingen gilt das ausdrücklich auch für Feuerschalen und für rauch- und funkenarme Stove-Geräte; Lagerfeuer sind dort den offiziellen Feuerstellen vorbehalten, die auf fast allen Wiesen verteilt und teils überdacht sind.

Die zweite Größe ist die Waldbrandgefahrenstufe. Sie wird von der Forstbehörde ausgegeben, ändert sich täglich und kann Kohlegrills und Feuer kurzfristig sperren. Auf gut geführten Plätzen hängt die aktuelle Stufe aus – in Bertingen an der Informationstafel am Snack-Kiosk. Wer sich unabhängig machen will, nimmt einen Gasgrill mit; er ist von der Stufe nicht betroffen.

Zum Holz: Sammeln ist nur dort erlaubt, wo der Platz oder der Eigentümer es ausdrücklich gestattet, und dann nur liegendes Totholz. In Bertingen stellt der Platz dafür ein angrenzendes Waldgrundstück zur Verfügung und verleiht Schubkarre und Säge an der Rezeption. Am lebenden Baum wird nichts geschnitten, in Schutzgebieten gar nichts entnommen.

Für Kinder: Feuer gibt es nur an den richtigen Feuerstellen – und es geht erst schlafen, wenn wirklich nichts mehr glüht.

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