Kurz-Fakten
- Ausweisung durch Rechtsverordnung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes
- Die Ge- und Verbote stehen in der Verordnung des einzelnen Gebiets, nicht in einer bundesweiten Liste
- Gekennzeichnet durch das Schild mit dem Seeadler auf grünem Grund
- Häufig gilt Wegegebot, Leinenpflicht und ein Verbot des Entnehmens von Pflanzen und Tieren
- Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; zuständig ist die untere Naturschutzbehörde
Bedeutung in der Praxis
Naturschutzgebiete sind der strengste Flächenschutz im deutschen Naturschutzrecht. Das unterscheidet sie vom Landschaftsschutzgebiet, das den Charakter einer Landschaft sichert und deutlich mehr Nutzung zulässt. Und es unterscheidet sie vom Biosphärenreservat, das mehrere Schutzstufen in sich vereint – dessen Kernzonen sind vielfach zugleich Naturschutzgebiete.
Für Gäste ist die praktische Regel schlicht: Auf den Wegen bleiben, Hund an die Leine, nichts mitnehmen, kein Feuer, keine Drohne, nicht zelten. In der Elbaue kommt die Brutzeit hinzu – von Frühjahr bis Frühsommer sind Uferzonen, Röhrichte und Wiesen besonders empfindlich, und Bereiche können zeitweise ganz gesperrt sein.
Verbindlich ist immer die Beschilderung am Zugang und die Verordnung des jeweiligen Gebiets. Beides unterscheidet sich zwischen zwei benachbarten Gebieten mehr, als man erwartet. Wer es genau wissen will, fragt die untere Naturschutzbehörde des Landkreises.
Für Kinder: Hier wohnen Tiere und Pflanzen, die anderswo keinen Platz mehr haben. Deshalb bleiben wir auf dem Weg – nicht, weil der Weg schöner ist, sondern weil daneben jemand brütet.