Kurz-Fakten

  • Ausgewiesene Ausnahme von der Leinenpflicht, die sonst auf dem gesamten Platz gilt
  • In der Regel eingezäunt, damit Hunde nicht auf Wege und Stellplätze gelangen
  • Aufsicht und Haftung bleiben beim Halter, auch innerhalb des Zauns
  • Hinterlassenschaften sind auch dort aufzunehmen
  • Die Fläche ersetzt keinen Spaziergang, sie ergänzt ihn

Bedeutung in der Praxis

Die Hundewiese löst ein Problem, das Hundehalter auf Campingplätzen sonst täglich haben: Ein Hund, der eine Woche lang ausschließlich an der Leine läuft, wird unruhig – und ein unruhiger Hund ist auf einem Platz mit Kindern das eigentliche Thema. Eine eingezäunte Fläche schafft eine kontrollierte Ausnahme, ohne die Leinenpflicht insgesamt aufzuweichen.

Was sie nicht leistet: Sie ist kein Betreuungsangebot und kein sozialer Übungsplatz. Ob mehrere fremde Hunde gleichzeitig auf die Fläche gehören, entscheidet die Einschätzung der jeweiligen Halter – auf engem Raum und in fremder Umgebung ist Zurückhaltung die vernünftigere Voreinstellung.

Beim Familien-Campingplatz Bertingen gibt es eine eingezäunte Hundewiese; auf dem übrigen Gelände gilt Anleinpflicht, und die Platzordnung ist an diesem Punkt ausdrücklich streng. Das ist die übliche Kombination auf Plätzen, die Hunde willkommen heißen und trotzdem Familien mit kleinen Kindern im Blick haben.

Für Kinder: Auf dieser Wiese dürfen Hunde ohne Leine rennen. Fremde Hunde streichelt man trotzdem erst, wenn der Mensch dazu Ja sagt.

Verwandte Begriffe