Kurz-Fakten

  • Leitet sich aus Eigentum beziehungsweise Besitz am Grundstück ab
  • Grundlage für Platzordnung, Zutrittsregelung und Platzverweis
  • Nicht willkürlich ausübbar; das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt Grenzen
  • Ein Platzverweis bei laufendem Vertrag setzt in aller Regel einen erheblichen Grund voraus
  • Gilt auch gegenüber Besuchern und Tagesgästen der Campinggäste

Bedeutung in der Praxis

Praktisch ist das Hausrecht der Grund, warum eine Platzordnung mehr ist als eine Bitte. Wer den Vertrag schließt, akzeptiert die Regeln des Platzes; wer sie erheblich verletzt, riskiert die Beendigung des Aufenthalts. Das betrifft in der Realität wenige Fälle, und es sind meistens dieselben: anhaltende Ruhestörung, freilaufende Hunde nach Ermahnung, Feuer außerhalb der Feuerstellen, Aggression gegenüber anderen Gästen.

Die andere Seite ist ebenso wichtig. Ein Betreiber kann Gäste nicht nach Belieben abweisen oder hinauswerfen; er braucht einen sachlichen Grund, und bei laufender Buchung wiegt der Vertrag. Streitigkeiten darüber sind keine Frage der Diskussion vor Ort, sondern eine Frage für eine Rechtsberatung.

Für Gäste ist die nützlichste Schlussfolgerung schlicht: Die Platzordnung einmal lesen. Fast alle Konflikte, die zum Hausrecht führen, entstehen aus Regeln, die niemand kannte – nicht aus Regeln, die jemand bewusst gebrochen hat.

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