Kurz-Fakten
- EN 1176 betrifft Spielplatzgeräte, EN 1177 die stoßdämpfenden Bodenbeläge
- Keine Rechtsnorm, sondern anerkannte Regel der Technik – Grundlage für die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers
- Der erforderliche Fallschutz richtet sich nach der freien Fallhöhe des Geräts
- Drei Prüfstufen: visuelle Routinekontrolle, operative Inspektion, jährliche Hauptinspektion
- Fangstellen für Kopf, Hals, Finger und Kleidung sind ein Kernthema der Norm
Bedeutung in der Praxis
Für Eltern ist die Norm vor allem ein Hinweis darauf, was ein Betreiber tun muss. Ein normgerechter Spielplatz wird regelmäßig kontrolliert, dokumentiert und instandgesetzt; der Fallschutz unter Klettergerüst und Schaukel ist auf die Fallhöhe abgestimmt, und Kordeln, Kapuzen und Fahrradhelme sind deshalb ein Thema, weil Fangstellen die häufigste schwere Gefahr sind – Helme gehören auf dem Klettergerüst ab.
Was die Norm ausdrücklich nicht will, ist ein risikofreier Spielplatz. Sie unterscheidet zwischen Risiko, das Kinder erkennen und einschätzen können – Höhe, Wackeln, Geschwindigkeit – und Gefahr, die sie nicht erkennen können, etwa eine Fangstelle oder ein morscher Balken. Das Erste soll bleiben, das Zweite verschwinden.
Auf Campingplätzen gilt dasselbe wie auf kommunalen Spielplätzen: Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Betreiber, die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten. Beides greift ineinander und ersetzt sich nicht gegenseitig.
Für Kinder: Ein Spielplatz darf wackeln und hoch sein – aber nichts daran darf dich festhalten. Deshalb kommt der Fahrradhelm vor dem Klettern ab.