Kurz-Fakten

  • Umfang richtet sich nach Alter, Reife und Gefahrenlage
  • Auf Campingplätzen liegt sie bei den Eltern, nicht beim Betreiber
  • An Gewässern gelten deutlich strengere Anforderungen
  • Für Schulen gelten die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes

Bedeutung in der Praxis

Auf einem Campingplatz sind Wasser, rangierende Fahrzeuge und Feuerstellen die Punkte, an denen der Maßstab am höchsten liegt. Bei Kleinkindern am Wasser bedeutet Aufsicht Armreichweite, nicht Sichtweite – Schwimmhilfen ersetzen sie nicht.

Rechtliche Einzelfragen beantworten Schulträger, Schulleitung oder eine juristische Auskunft, nicht ein Ratgeberportal.

Verwandte Begriffe