Ein Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug mit eigenem Kennzeichen, eigener Steuer und eigener Versicherung. Die Reihenfolge ist überschaubar.
Die sechs Schritte
- Kaufvertrag und Papiere – Zulassungsbescheinigung Teil I und II, gültige Hauptuntersuchung, wenn vorhanden Gasprüfbescheinigung.
- Versicherung abschließen und die elektronische Versicherungsbestätigung besorgen. Ohne sie gibt es keine Zulassung.
- Zulassungsstelle: Anmeldung, Kennzeichen, Steuerbescheid.
- Anhängerkupplung am Zugfahrzeug – vorhanden und für die nötige Anhängelast ausgelegt?
- Gewichte abgleichen – Führerscheinklasse, Anhängelast, Stützlast.
- Erste Fahrt auf einem leeren Parkplatz üben, nicht auf der Autobahn.
Die Versicherungen
- Haftpflicht: für Anhänger vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die der Anhänger verursacht.
- Teilkasko: deckt Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss. Für Wohnwagen üblich und meist überschaubar im Preis.
- Vollkasko: zusätzlich selbst verursachte Schäden. Bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen sinnvoll.
- Inhaltsversicherung: für das, was im Wohnwagen liegt. Die Hausratversicherung greift dafür meist nicht oder nur eingeschränkt.
Beim Abschluss zählt vor allem eines: Ist der Wohnwagen auch im abgestellten Zustand versichert, etwa auf dem Saisonplatz oder im Winterlager? Das ist nicht selbstverständlich und der Punkt, an dem Schäden regelmäßig unversichert bleiben.
Saisonkennzeichen
Wer den Wohnwagen ohnehin nur von März bis Oktober nutzt, kann ihn auf ein Saisonkennzeichen anmelden. Steuer und Versicherung fallen dann nur für diesen Zeitraum an. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen und nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden – ein Stellplatz auf privatem Grund ist also Voraussetzung.
Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Sie ist im Vergleich zur Versicherung ein kleiner Posten.
Hauptuntersuchung
Auch Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Geprüft werden unter anderem Bremse, Beleuchtung, Reifen und Rahmen; die Gasprüfbescheinigung wird dabei abgefragt.
Der häufigste Fehler
Erst den Wohnwagen kaufen, dann die Papiere des Zugfahrzeugs ansehen. Wer feststellt, dass die Anhängelast nicht reicht, hat entweder ein neues Auto oder einen Wohnwagen zum Weiterverkaufen.