Vorbemerkung: Was im Einzelfall gilt, steht in den Fahrzeugpapieren und im Führerschein. Diese Übersicht nennt die Grundzüge; verbindliche Auskunft geben Fahrschule und Zulassungsstelle.
Die drei Zahlen
- Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs – Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers – ebenfalls Feld F.2, in dessen Papieren
- Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs – Feld O.1 (gebremst)
Die Summe aus 1 und 2 ist die Gesamtmasse der Kombination. Nach ihr richtet sich die Führerscheinfrage. Die dritte Zahl begrenzt zusätzlich, wie schwer der Anhänger überhaupt sein darf – unabhängig vom Führerschein.
Die Klassen im Überblick
| Klasse | Kombination bis | Anmerkung |
|---|---|---|
| B | 3.500 kg | Anhänger über 750 kg möglich, solange die Summe passt |
| B96 | 4.250 kg | Schulung ohne Prüfung, eintragungspflichtig |
| BE | 7.000 kg | eigene Prüfung, Anhänger bis 3.500 kg |
| alte Klasse 3 | deutlich mehr | vor 1999 erworben, Umfang je nach Umschreibung |
Die drei häufigen Irrtümer
1. „Über 750 Kilo brauche ich BE“
Falsch. Mit Klasse B darf der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm sein, solange die Kombination aus beiden zulässigen Gesamtmassen 3.500 Kilogramm nicht überschreitet.
2. „Es zählt das tatsächliche Gewicht“
Falsch. Für die Führerscheinfrage zählen die zulässigen Gesamtmassen laut Papieren, nicht das aktuelle Beladungsgewicht. Ein leerer Anhänger mit hoher zulässiger Gesamtmasse zählt voll.
3. „Ablasten hilft immer“
Nur teilweise. Eine Ablastung senkt die zulässige Gesamtmasse und kann damit die Klassengrenze einhalten – sie senkt aber auch die Zuladung. Wer danach überlädt, hat das Problem verschoben, nicht gelöst.
Die Anhängelast
Sie ist die zweite Grenze und wird oft übersehen. Ein Fahrzeug mit 1.500 Kilogramm zulässiger Anhängelast darf keinen Anhänger mit 1.800 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse ziehen – auch wenn der Führerschein es hergäbe.
Zusätzlich gibt es je Fahrzeug eine zulässige Stützlast, meist zwischen 50 und 100 Kilogramm. Sie steht an der Anhängerkupplung und in den Papieren.
Tempo
Für Gespanne gilt außerorts grundsätzlich 80 km/h. Unter bestimmten technischen Voraussetzungen ist eine Tempo-100-Zulassung möglich; sie muss beantragt und mit einer Plakette ausgewiesen werden. Die Voraussetzungen prüft eine Prüfstelle.
Vor dem Kauf
Erst die Papiere des Zugfahrzeugs ansehen, dann den Wohnwagen suchen – nicht umgekehrt. Das ist der Fehler, der am meisten Geld kostet.