Wer zum ersten Mal bucht, stolpert über drei Wörter, die im Alltag durcheinandergehen. Der Unterschied ist nicht sprachlich, sondern praktisch – und beim dritten auch rechtlich.
Campingplatz
Ein genehmigter Betrieb mit Infrastruktur: Sanitärgebäude, Wasser, Strom, Abfallentsorgung, meist Rezeption und Platzordnung. Man bucht, meldet sich an, bezahlt nach Personen, Fahrzeug und Nebenkosten und bleibt mehrere Nächte. Für Familien ist das die einzige der drei Varianten, die auf Aufenthalt ausgelegt ist – mit Spielplatz, Waschmaschine und jemandem, den man fragen kann.
Stellplatz
Gemeint ist meist der Wohnmobilstellplatz: eine befestigte Fläche für eine oder wenige Nächte, oft nur mit Ver- und Entsorgung, manchmal mit Strom, selten mit Sanitärgebäude. Zelte sind dort in der Regel nicht erlaubt, weil die Fläche für autarke Fahrzeuge gedacht ist. Der Zweck ist Übernachten auf der Durchreise, nicht Urlaub.
Verwirrend ist, dass „Stellplatz“ innerhalb eines Campingplatzes etwas anderes meint – dort ist es schlicht die eigene Parzelle beziehungsweise die eigene Fläche auf der Wiese.
Wildcamping
Das Übernachten in Zelt oder Fahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen. In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt. Die Einzelheiten regeln die Bundesländer über Naturschutz-, Wald- und Landesrecht, dazu kommen kommunale Regelungen und das Recht der Grundstückseigentümer. In Schutzgebieten – und in der Elbaue liegen ausgedehnte davon – ist es ausnahmslos untersagt.
Zu unterscheiden ist die einmalige Übernachtung im Fahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit: Sie ist auf öffentlichen Parkflächen unter engen Bedingungen zulässig, umfasst aber weder Tisch und Stuhl noch Markise und ist kein Freibrief. Wer verbindlich wissen will, was wo gilt, fragt die zuständige Behörde – nicht ein Forum.
Was das für Familien heißt
- Mit Kindern kommt praktisch nur der Campingplatz infrage, weil alles andere weder Sanitär noch Aufenthaltsqualität bietet.
- Wohnmobilstellplätze eignen sich für die Anreise, wenn die Strecke lang ist und man eine Nacht dazwischenschiebt.
- Wildcamping ist mit Kindern keine Option – rechtlich nicht und praktisch schon gar nicht.
Die naturnahe Variante mit Erlaubnis
Wer das Gefühl von Wildcamping sucht, ohne gegen Regeln zu verstoßen, hat zwei legale Wege: naturbelassene, nicht parzellierte Campingplätze – siehe Nicht parzelliert – und in einigen Bundesländern ausgewiesene Trekkingplätze für eine Nacht, die vorher gebucht werden. Beides ist legal, beides fühlt sich freier an als eine Parzelle mit Nummer.
Woher wir das wissen
Die häufigste Verwechslung in Anfragen ist die zwischen Wohnmobilstellplatz und Campingplatz – Gäste erwarten dann entweder eine Infrastruktur, die es auf einem Stellplatz nicht gibt, oder wundern sich über eine Mindestaufenthaltsdauer. Beides klärt ein Satz vorab.