Anders als „regional“, „hausgemacht“ oder „nach Großmutters Art“ ist „bio“ ein rechtlich geschützter Begriff. Wer ihn verwendet, unterliegt der EU-Öko-Verordnung, muss zertifiziert sein und wird kontrolliert. Das macht ihn zu einer der wenigen belastbaren Angaben auf einer Speisekarte.

Was dahintersteht

Die Verordnung regelt vor allem die Erzeugung: kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz, keine mineralischen Stickstoffdünger, keine Gentechnik, Vorgaben zu Auslauf und Platz in der Tierhaltung, Begrenzung des Arzneimitteleinsatzes, eine begrenzte Liste zugelassener Zusatzstoffe.

Für die Gastronomie gilt zusätzlich: Wer einzelne Zutaten oder ganze Gerichte als Bio auslobt, muss ein eigenes Kontrollverfahren durchlaufen. Die Kontrollstellennummer auf der Karte oder im Aushang ist deshalb ein prüfbares Zeichen – anders als ein Blatt-Symbol, das jemand ins Layout gesetzt hat.

Was „bio“ nicht bedeutet

  • Nicht regional. Bio-Ware kann von weit her kommen. Beides zusammen ist eine eigene Entscheidung und keine Folge.
  • Nicht automatisch besser im Geschmack. Geschmack kommt von Sorte, Reife, Verarbeitung und Handwerk – die Erzeugungsweise ist einer von mehreren Faktoren.
  • Nicht gleichbedeutend mit Tierwohl im umgangssprachlichen Sinn. Die Verordnung setzt Mindeststandards; Verbandssiegel wie die der Anbauverbände gehen darüber hinaus.
  • Nicht saisonal. Ein Bio-Gewächshaus ist ein Gewächshaus.

Warum viele Landgasthäuser nicht zertifiziert sind

Weil die Zertifizierung Geld und Verwaltung kostet und weil sie nur dann etwas bringt, wenn man den Begriff auch verwenden will. Ein Betrieb, der bei einem Fleischer im Nachbarort kauft, den er kennt, und beim Bäcker in der Kreisstadt, hat eine nachvollziehbare Lieferkette – nur eben keine mit Kontrollstellennummer.

Das ist kein Argument gegen Bio und keines dafür. Es ist die Erklärung, warum auf vielen Karten in dieser Gegend Herkunftsangaben mit Namen stehen statt Siegel. Was mehr sagt, hängt davon ab, worauf man Wert legt – und die ehrlichere Karte ist in beiden Fällen die, die konkret wird.

Die nützlichste Frage

Nicht „Ist das bio?“, sondern „Von wem kommt das?“. Auf die erste Frage gibt es ein Ja oder Nein, auf die zweite eine Antwort, an der man erkennt, ob jemand seine Lieferanten kennt. Mehr dazu in Regionale Lieferanten in der Gastronomie und Fleischherkunft auf der Karte lesen.

Woher wir das wissen

Die rechtlichen Grundlagen stehen in der EU-Öko-Verordnung und werden von den Kontrollstellen und der Verbraucherberatung erläutert – dort gehören auch alle Detailfragen hin. Was hier steht, ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Rechtsauskunft.

Offenlegung

Das Restaurant „Zum Indianer“ liegt am Familien-Campingplatz Bertingen und gehört zum selben Betrieb wie dieses Portal. Termine, Preise und Anmeldung stehen ausschließlich auf zum-indianer.de – hier steht nur, worum es geht. Wie wir mit solchen Fällen umgehen, erklären die Redaktionellen Grundsätze.