Auch: wildes Zelten · Freistehen · Übernachten in der Natur
Kurzantwort
Wildcamping Wildcamping bezeichnet das Übernachten mit Zelt oder Fahrzeug außerhalb ausgewiesener Plätze. In Deutschland ist es auf fremdem Grund grundsätzlich nicht erlaubt; die Einzelheiten regeln Landesrecht, Naturschutzrecht und das Hausrecht des Eigentümers. In Naturschutzgebieten und im Wald gelten besonders strenge Regeln.
Kurz-Fakten
In Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, geregelt durch Landesrecht
In Schutzgebieten und Wäldern durchweg untersagt
Bußgelder werden von den zuständigen Behörden festgesetzt
Vom Freistehen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zu unterscheiden
Bedeutung in der Praxis
Häufig verwechselt wird Wildcamping mit dem kurzen Halt eines Wohnmobils zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, der anders bewertet wird. Wer aufbaut, Stühle herausstellt und übernachtet, bewegt sich unabhängig von dieser Unterscheidung im untersagten Bereich.
Was im Einzelfall gilt, sagt die zuständige Behörde – ein Ratgeberportal ersetzt diese Auskunft nicht.
Alexander Müller gibt Familien.Camp Wissen heraus und schreibt derzeit alle Beiträge des Portals. Er betreibt SEO NW in Bertingen – derselbe Ort, an dem seit 1996 der Familien-Campingplatz liegt. Fachlich kommt er aus der Suchmaschinenoptimierung; was er über Camping, Elbtal und Altmark schreibt, stammt aus der Nachbarschaft und aus Gesprächen mit dem Platzteam.