Kurz-Fakten

  • In Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, geregelt durch Landesrecht
  • In Schutzgebieten und Wäldern durchweg untersagt
  • Bußgelder werden von den zuständigen Behörden festgesetzt
  • Vom Freistehen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zu unterscheiden

Bedeutung in der Praxis

Häufig verwechselt wird Wildcamping mit dem kurzen Halt eines Wohnmobils zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, der anders bewertet wird. Wer aufbaut, Stühle herausstellt und übernachtet, bewegt sich unabhängig von dieser Unterscheidung im untersagten Bereich.

Was im Einzelfall gilt, sagt die zuständige Behörde – ein Ratgeberportal ersetzt diese Auskunft nicht.

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