Kurz-Fakten

  • Genehmigungspflichtiger Betrieb nach Bauordnungs- und Landesrecht
  • Sanitärgebäude, Ver- und Entsorgung, meist Rezeption
  • Platzordnung ist Vertragsbestandteil der Buchung
  • Abrechnung nach Personen, Fahrzeug und Nebenkosten
  • Auf Aufenthalt ausgelegt, nicht auf Übernachtung im Durchgangsverkehr

Bedeutung in der Praxis

Der Begriff sagt wenig über den Charakter aus. Zwischen einem Wiesenplatz mit dreißig Stellplätzen und einem Ferienpark mit Poollandschaft liegt praktisch alles, und beide heißen Campingplatz. Wer bucht, achtet deshalb weniger auf das Wort als auf die konkreten Angaben: Parzellierung, Belegung, Sanitärausstattung, Angebot für Kinder.

Die verwandten Begriffe grenzen ihn nach unten und oben ab: Der Wohnmobilstellplatz hat weniger Infrastruktur und ist für kurze Aufenthalte gedacht, das Campingresort mehr davon.

Verwandte Begriffe