Kurz-Fakten

  • Von Land, Forst oder Kommune ausgewiesen, vorher zu buchen
  • In der Regel nur eine Übernachtung, meist eine begrenzte Zeltzahl
  • Ausstattung minimal: Feuerstelle, Trockentoilette, selten Wasser
  • Zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar, keine Zufahrt
  • Angebot und Regeln unterscheiden sich je Bundesland stark

Bedeutung in der Praxis

Für Familien mit älteren Kindern ist ein Trekkingplatz eine besondere Erfahrung – aber keine Urlaubsform: kein Wasser, kein Sanitärgebäude, alles Gepäck wird getragen. Mit kleinen Kindern ist er keine praktikable Option.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Trekkingplatz ist erlaubt, das freie Übernachten daneben nicht. Was im jeweiligen Bundesland gilt, sagt die zuständige Forst- oder Naturschutzbehörde.

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