Kurz-Fakten

  • Wird als Fläche gebucht, nicht nach einzelnen Stellplätzen
  • Meist räumlich vom Familien- und Wohnwagenbereich getrennt
  • Eigene oder zeitlich getrennte Sanitärnutzung ist üblich
  • Aufsichtspflicht liegt bei der Gruppenleitung, nicht beim Platz
  • Vorab zu klären: Feuerstelle, Anzahl, Fahrzeuge, Anreisezeit

Bedeutung in der Praxis

Für den Platz ist eine Gruppe eine eigene Betriebsgröße: dreißig Kinder verhalten sich anders als sechs Familien mit je fünf. Deshalb sind Gruppenflächen in der Regel abgesetzt, und deshalb wird vorher schriftlich abgestimmt, was gilt.

Für die Gruppenleitung sind zwei Punkte entscheidend: die Aufsichtspflicht, die vollständig bei ihr bleibt, und die Verpflegungsfrage, die mit der Zahl der Teilnehmenden schnell zur eigenen Aufgabe wird.

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