Kurz-Fakten
- Kein Betreuungsangebot im rechtlichen Sinn – die Aufsichtspflicht bleibt bei den Sorgeberechtigten
- Typischerweise auf Ferienzeiten und Hauptsaison begrenzt, in der Nebensaison oft ausgesetzt
- Mal im Preis enthalten, mal als eigene Position berechnet
- Häufig mit Altersgrenzen und Mindestteilnehmerzahlen verbunden
- Zeiten hängen meist als Tagesplan aus, statt fest im Buchungsvorgang zu stehen
Bedeutung in der Praxis
Der Unterschied zwischen guter und schlechter Animation liegt selten am Programm. Er liegt daran, ob Kinder auch ohne sie zurechtkommen. Ein Platz, auf dem sich Kinder frei bewegen können, braucht wenige Angebote, damit etwas entsteht. Auf einem parzellierten Platz mit Durchgangsverkehr trägt auch das dichteste Programm nur so lange, wie es läuft.
Beim Familien-Campingplatz Bertingen läuft das Programm über zwei „Häuptlinge“ und ist für Übernachtungsgäste kostenfrei – ausdrücklich mit der Begründung, dass kein Kind wegen des Preises außen vor bleiben soll. Dazu gehören eine Fahrt mit dem Trike, eine Schatzsuche, Fahrten mit dem „Hölzernen Büffel“ und eine Waldwanderung als „Schlangenjagd“. Bogenschießen und Axtwerfen sind im Übernachtungspreis enthalten, der Erlebnis-Pass läuft nebenher.
Zwei Fragen lohnen vor der Buchung: In welchen Zeiträumen findet das Programm statt – und ab welchem Alter? Außerhalb der Ferien ruht Animation auf vielen Plätzen ganz, und Angebote mit Mindestteilnehmerzahl kommen bei geringer Belegung nicht zustande.
Für Kinder: Jeden Tag gibt es etwas, bei dem man mitmachen kann – man muss aber nicht.