Kurz-Fakten
- Getrennte Werte für gebremste und ungebremste Anhänger, die gebremste liegt deutlich höher
- Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs
- Kann herstellerseitig für Steigungen begrenzt sein – dann gilt der niedrigere Wert
- Entscheidend ist das reale Gewicht des beladenen Anhängers, nicht die Leermasse
- Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns ist eine zusätzliche, eigene Grenze
Bedeutung in der Praxis
Die Anhängelast ist nicht die einzige Grenze, und sie wird am häufigsten für die einzige gehalten. Neben ihr gelten die Stützlast der Kupplung, die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, die des Anhängers und die der Kombination. Erlaubt ist nur, was alle diese Werte einhält – der niedrigste bestimmt das Ergebnis.
Der praktisch wichtigste Punkt: Es zählt das beladene Gewicht. Ein Wohnwagen mit 1.200 Kilogramm Leermasse wiegt mit Vorzelt, Wasser, Vorräten, Fahrrädern und Gepäck schnell mehrere hundert Kilogramm mehr. Wer die Rechnung mit der Leermasse aufmacht, liegt regelmäßig falsch – und Gewichtskontrollen wiegen das Fahrzeug so, wie es fährt.
Zur Steigungsangabe: Manche Hersteller nennen eine Anhängelast für zwölf Prozent Steigung und eine niedrigere für stärkere Steigungen. Wer in bergigem Gelände unterwegs ist, prüft, welcher Wert für die geplante Strecke gilt.
Welcher Wert für ein bestimmtes Fahrzeug gilt, steht in dessen Papieren, und im Zweifel gibt eine Prüforganisation Auskunft.