Kurz-Fakten
- Bestandteil der AGB und mit der Buchung anerkannt
- Meist gestaffelt nach Abstand zum Anreisetag
- Anzahlungen sind häufig ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig
- Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine eigene Vereinbarung
Bedeutung in der Praxis
Bei Familien ist Krankheit der häufigste Stornogrund, und sie kündigt sich nicht an. Wer mehrere Nächte in der Hauptsaison bucht, sollte deshalb einmal in die Bedingungen sehen, bevor er bezahlt – und nicht erst danach.