Kurz-Fakten
- Wird auf den Gesamtbetrag angerechnet, ist also keine zusätzliche Gebühr
- Die Reservierung wird erst mit Eingang der Zahlung verbindlich
- Bei Stornierung entscheiden die vereinbarten Stornobedingungen über die Rückzahlung
- Eine „Reservierungsgebühr“ kann demgegenüber als reines Bearbeitungsentgelt ausgestaltet und nicht anrechenbar sein
- Höhe und Frist stehen in der Buchungsbestätigung
Bedeutung in der Praxis
Anzahlung und Reservierungsgebühr sind nicht dasselbe. Die Anzahlung ist ein vorgezogener Teil des Preises und wird verrechnet. Eine Reservierungs- oder Bearbeitungsgebühr kann dagegen als eigenständiges Entgelt gedacht sein, das unabhängig vom Aufenthalt anfällt. Welche der beiden Formen vorliegt, steht in der Bestätigung – und der Unterschied wird erst im Stornofall spürbar.
Der zweite Punkt, den ein Blick lohnt: die Zahlungsfrist. Viele Plätze halten den Platz nur bis zu einem genannten Datum und geben ihn danach wieder frei. Wer die Bestätigung ungelesen ablegt, verliert die Buchung mitunter, ohne es zu merken. Beides – Höhe und Frist – gehört zu den Angaben, die man beim Buchen einmal liest und dann im Kalender vermerkt.
Was eine Anzahlung nicht leistet: Sie ersetzt keine Reiserücktrittsversicherung. Ob ein Rücktritt aus persönlichen Gründen zur Rückzahlung führt, entscheiden allein die Stornobedingungen, nicht der Umstand, dass bereits gezahlt wurde.