Kurz-Fakten

  • Die Rauchmelderpflicht der Landesbauordnungen bezieht sich auf Gebäude, nicht auf Fahrzeuge
  • Für Dauercamping-Unterkünfte kann je nach Land und Bauart etwas anderes gelten
  • Rauchwarnmelder erkennen Rauchpartikel, CO-Melder erkennen ein geruchloses Gas – zwei verschiedene Geräte
  • Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung, etwa bei defekten oder falsch betriebenen Gasgeräten
  • Melder haben ein Ablaufdatum; Sensoren altern unabhängig von der Batterie

Bedeutung in der Praxis

Der gefährlichere der beiden Melder ist der, an den seltener gedacht wird. Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos, und es wirkt, bevor jemand etwas bemerkt. Die typischen Auslöser im Campingalltag sind bekannt: ein Gasgerät ohne ausreichende Belüftung, ein defekter Abzug, eine ins Fahrzeug oder Vorzelt geholte Grillkohle. Der letzte Punkt ist der häufigste und der vermeidbarste – glühende Kohle gehört nie in einen geschlossenen Raum, auch nicht zum Nachwärmen und auch nicht im Vorzelt.

Für die Auswahl der Geräte gibt es zwei einfache Kriterien: Melder mit einer für Fahrzeuge geeigneten Bauart und ein aufgedrucktes Ablaufdatum. Sensoren altern; ein zehn Jahre alter Melder mit frischer Batterie ist kein funktionierender Melder.

Für die Gasanlage selbst ist die Gasprüfung zuständig, und für Fragen zur konkreten Installation eine Fachwerkstatt. Ein Melder warnt, er ersetzt keine geprüfte Anlage.

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