Kurz-Fakten
- Gesetzliche Pflicht des Beherbergungsbetriebs
- Erfasst werden unter anderem Name, Anschrift und Aufenthaltsdauer
- Aufbewahrungsfristen und Löschung sind gesetzlich geregelt
- Bei ausländischen Gästen gelten zusätzliche Anforderungen
Bedeutung in der Praxis
Der Meldeschein ist kein Verwaltungsselbstzweck: Im Notfall weiß der Betreiber dadurch, wer sich auf dem Gelände befindet. Bei Gruppenfahrten übernimmt in der Regel die Leitung die Erfassung für alle Teilnehmenden.