Kurz-Fakten

  • Gesetzliche Pflicht des Beherbergungsbetriebs
  • Erfasst werden unter anderem Name, Anschrift und Aufenthaltsdauer
  • Aufbewahrungsfristen und Löschung sind gesetzlich geregelt
  • Bei ausländischen Gästen gelten zusätzliche Anforderungen

Bedeutung in der Praxis

Der Meldeschein ist kein Verwaltungsselbstzweck: Im Notfall weiß der Betreiber dadurch, wer sich auf dem Gelände befindet. Bei Gruppenfahrten übernimmt in der Regel die Leitung die Erfassung für alle Teilnehmenden.

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